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Vermögensübertragungen gegen Rente oder dauernde Last: Gestaltungsmöglichkeiten nach dem neuen Rentenerlass
Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und/oder Betriebsvermögen zwischen nahen Angehörigen können Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sein. Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen genießen eine steuerrechtliche Privilegierung. Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist steuerlich eine unentgeltliche Übertragung, die Versorgungsleistungen sind beim Vermögensübernehmer unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und stellen beim Berechtigten wiederkehrende Bezüge (§ 22 Nr. 1 EStG) dar. Diese Rechtslage beruht auf den Entscheidungen des GrS des (BStBl II S. 847) und vom (BStBl 1992 II S. 78).
Die durch die Rechtsprechung des BFH geprägte Rechtslage hat die Finanzverwaltung veranlasst, mit dem (BStBl I S. 1508), geändert durch (BStBl 1998 I S. 21) und vom (BStBl I S. 1417), einheitliche Anwendungsgrundsätze zu formulieren, die sich in der Praxis im Großen und Ganzen bewährt haben.
In der Zwischenzeit hat der X. Senat des BFH in mehreren Entscheidungen Rechtsbewertungen einiger Tatbestandsmerkmale vorgenommen, die mit der Auffassung der Finanzverw...