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Gestaltungsempfehlungen bei Mietverträgen zwischen Angehörigen
Bei einem Mietvertrag mit einem fremden Dritten werden sich i. d. R. mit dem FA keine Probleme ergeben, weil der Stpfl. einem fremden Dritten im Normalfall nichts schenken wird. Steuerlich problematisch sind aber Mietverträge zwischen Angehörigen im Hinblick auf die verwandtschaftlichen Beziehungen. Obwohl es auch Angehörigen freisteht, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie möglichst günstig sind, erregen Mietverträge zwischen nahen Angehörigen häufig den Argwohn des FA und unterliegen generell einer kritischen Überprüfung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung.
Wer wegen der Steuervorteile einen Mietvertrag abschließt, muss damit rechnen, dass das FA das Mietverhältnis genau untersucht. Vor allem bei Außenprüfungen nimmt es derartige Verträge kritisch unter die Lupe. Seine Vermutung: Die Abmachungen zwischen den Angehörigen könnten wegen der gleichgerichteten Interessen der Beteiligten möglicherweise nur zum Zweck des Steuersparens getroffen worden sein, es könnte sich um ein Scheingeschäft (§ 41 Abs. 2 AO) handeln oder um den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO).
Bei verbilligter Vermietung kann das FA dem Stpfl. u. U. fehlende Einkünfteerzielun...