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StuB Nr. 21 vom Seite 975

Bundestag verabschiedet Bilanzrechtsreformgesetz und Bilanzkontrollgesetz

Der Bundestag hat am mit den Stimmen aller Fraktionen das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) verabschiedet. Die Gesetze stärken die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, führen die International Accounting Standards (IAS) ein und schaffen ein neues Bilanzkontrollverfahren (Pressemitteilung des BMJ vom ).

1. Bilanzrechtsreformgesetz

1.1 Ziel

Das Gesetz stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und dient der Fortentwicklung und Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts. Bis auf wenige Ausnahmen gelten die neuen Regelungen für Geschäftsjahre ab dem . Ein Kernanliegen des Bilanzrechtsreformgesetzes ist es, Wirtschaftsprüfer von der Abschlussprüfung eines Unternehmens auszuschließen, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht. Ein unabhängiger Abschlussprüfer soll nicht gleichzeitig als Interessenvertreter des zu prüfenden Unternehmens tätig sein und auch nicht das Produkt eigener vorangegangener Dienstleistungen bewerten (Selbstprüfungsverbot). Die Regelungsvorschläge orientieren sich an der internationalen Diskussion, europäischen Empfehlungen sowie dem Stand der Beratungen auf EU-Ebene für eine Novellierung der sog. Abschlussprüferrichtlinie. Bilanzskandale wie be...

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Bundestag verabschiedet Bilanzrechtsreformgesetz und Bilanzkontrollgesetz

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