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StuB Nr. 18 vom Seite 833

EuGH-Vorlage II: Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

von RA/FAStR/StB Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

Der Kläger ist niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden. Er erzielte aus der Beteiligung an einer inländischen Kommanditgesellschaft über eine Erbengemeinschaft inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er machte die auf ihn entfallenden Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG geltend, was vom beklagten FA nicht anerkannt wurde.

Der , DStR 2004 S. 1472 = ) hat nunmehr dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es Art. 52 EGV widerspricht, wenn der im Inland beschränkt Stpfl. Angehörige eines anderen Mitgliedstaats anders als ein unbeschränkt Stpfl. den Gesamtbetrag seiner Einkünfte nicht um die ihm entstehenden Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vermindern kann. Der vorlegende Senat erachtet die unterschiedliche Behandlung von unbeschränkt und beschränkt Stpfl. (Gebietsansässigen und Gebietsfremden) aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht nicht als zweifelsfrei. Sie könnte gegen die in Art. 52 EGV garantierte Grundfreiheit verstoßen, deren Auslegung dem EuGH vorbehalten ist und dessen ständiger Rechtsprechung widersprechen (vgl. , EuGHE 1995, I...BStBl 2003 II S. 859

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