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Definition der Geschäftsbeziehung zum Ausland i. S. des AStG
Eine Geschäftsbeziehung zum Ausland i. S. des § 1 Abs. 1 und 4 AStG i. d. F. des Standortgesetzes vom (BGBl I S. 1569 = BStBl I S. 774) erfordert eine personale Beziehung zwischen dem inländischen Stpfl. und einer ausländischen nahe stehenden Person. Daran fehlt es nach einer neuen Entscheidung des , BB 2004 S. 1893 = StuB 2004 S. 843) bei Gewährung eines Darlehens durch den Stpfl. an eine inländische nahe stehende Person dann, wenn die nahe stehende Person mit dem hingegebenen Kapital eine ausländische Betriebsstätte finanziert.
Im vorliegenden Sachverhalt wurde der Geschäftsbetrieb einer Kollektivgesellschaft schweizerischen Rechts in eine deutsche GmbH eingebracht und von dieser als schweizer Zweigniederlassung weitergeführt. Von den Klägern gewährte Gesellschafterdarlehen wurden bei der deutschen GmbH und nicht bei der schweizer Betriebsstätte passiviert. Die Darlehen wurden ab 1990 zinslos gewährt.
Der BFH führt aus, dass es sich dabei um rein inländische Vorgänge zwischen den Klägern und den Kapitalgesellschaften handelt, die beim Stpfl. keine Einkünftekorrektur rechtfertigen. Dass die Darlehensmittel anschließend zur Kapitalausstattung der schweizer Betriebsstätten di...