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StuB Nr. 18 vom Seite 848

Bilanzierungspflicht i. R. des § 24 UmwStG bei Einnahmen-Überschussrechnung des Einbringenden

(OFD Koblenz, Kurzinfo vom 11. 8. 2003 - S 1978 A - 060/03)

Fraglich ist, ob bei einer Einbringung in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG der Einbringende auf den Einbringungszeitpunkt zwingend zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1S. 849 EStG übergehen muss, wenn sowohl der Einbringende als auch die übernehmende Gesellschaft den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Der Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG hat die Ermittlung eines Übergangsgewinns zur Folge. Entsprechendes gilt für die übernehmende Personengesellschaft bei dem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Nach einer Entscheidung der ESt-Referatsleiter von Bund und Ländern besteht eine Bilanzierungspflicht, so dass bei Einbringungen nach § 24 UmwStG auf den Einbringungszeitpunkt eine Einbringungsbilanz für den Einbringenden und eine Eröffnungsbilanz der übernehmenden Personengesellschaft aufzustellen ist. (…) Auf die Erstellung einer Einbringungs- und Eröffnungsbilanz kann auch in den vorgenannten Fällen nicht verzichtet werden, da hierdurch u. a.

  • eine zutreffende Gewinnverteilung sichergestellt,

  • der gewählte Wertansatz verbindlich festgelegt,

  • der Umfang des übertragenen und ggf. zurückbehaltenen Betriebsvermögens bestimmt und

  • ein Bilanzenzusammenhang hergestellt wird...

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