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Steuerliche Probleme beim Update von PC-Standardsoftware
– Zugleich Anmerkungen zum Urteil des –
Die steuerliche Behandlung des Ersterwerbs von Standardsoftware ist geklärt.
Das Updating von Standardsoftware kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilwertabschreibung oder AfaA rechtfertigen.
Ob die Kosten für ein Update Anschaffungskosten, nachträgliche Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand sind, bestimmt sich nach der Funktion und dem Inhalt des Update.
I. Problemstellung und Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Standard-Software
1. Problem
Standardsoftware wird vom Hersteller (z. B. Microsoft) regelmäßig aktualisiert, indem für die bisherigen Kunden ein vergleichsweise günstiges Update und zugleich für die Neukunden eine aktuelle teuere Vollversion auf den Markt gebracht wird; der Erwerb des Update ist nur für Inhaber der bisherigen Version möglich. Erscheint das Update auf dem Markt und entscheidet sich der bisherige Nutzer der Software wegen des geringeren Preises für das Update, stellen sich in steuerlicher Hinsicht zwei Fragen:
Rechtfertigt die Markteinführung eines Update oder der Erwerb des Update eine Teilwertabschreibung oder eine AfaA der Alt-Software?S. 843
Handelt es sich bei den Kosten für das Update um Anschaffungskosten, nachträgliche Anscha...