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Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften verfassungswidrig?
Im Anschluss an das Urteil des BVerfG zur Nichtigkeit der Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften in den Jahren 1997 und 1998 (, StuB 2004 S. 278) hat die Finanzverwaltung durch das (StuB 2004 S. 332) umgehend reagiert. Nach der dort vertretenen Auffassung habe das BVerfG festgestellt, dass die Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften ab dem Jahr 1999 verfassungsgemäß gewesen sei. Entsprechende Vorläufigkeitsvermerke seien aufzuheben und Veranlagungen endgültig zu erklären. Die Verwaltung ist dem auch umgehend gefolgt.
Bereits in den Anmerkungen zu dem Urteil des BVerfG (vgl. Rohde, StuB 2004 S. 559) wurde dagegen empfohlen, auch die Bescheide ab 1999 offen zu halten. Aus dem Urteil des BVerfG geht die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung ab 1999 gerade nicht hervor; vielmehr hat das Gericht diese Frage ausdrücklich nicht entschieden. Aus den auch im Urteil zitierten Quellen, Stellungnahmen von Rechnungshöfen, Untersuchungen der Finanzverwaltung und Parlamenten, lässt sich schließen, dass das Vollzugsdefizit, das zur Verfassungswidrigkeit in den Jahren 1997 und 1998 führte, auch in den...