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Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren in 1997 und 1998 verfassungswidrig
– Anmerkungen zum –
Nach der Auffassung des BVerfG lag jedenfalls in den Jahren 1997 und 1998 ein strukturelles Erhebungsdefizit vor, das zur Nichtigkeit der in Rede stehenden Norm führt.
Fraglich sind jedoch die Konsequenzen des Urteils für die Veranlagungszeiträume ab 1999.
Die Empfehlung kann daher nur lauten, Steuerbescheide mit Spekulationsgeschäften auch für die Jahre 1999 bis 2003 nicht bestandskräftig werden zu lassen.
I. Vorbemerkungen
Nachdem der BFH im Dezember 2003 dem BVerfG die Frage vorgelegt hatte, ob die übergangslose Besteuerung von nach dem vorgenommenen privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken, bei denen die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen war, verfassungswidrig sei, hat nunmehr das die ebenfalls § 23 EStG betreffende Vorlagefrage des beantwortet. Danach ist die Besteuerung von privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig.
II. Sachverhalt und Verfahrensgang
Die Kritik an dem Vollzug des Tatbestands der §§ 22 Nr. 2, 23 EStG hinsichtlich der Besteuerung von Spekulations- oder privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren ist schon seit längerem nachhaltig zu vernehm...