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StuB Nr. 15 vom Seite 760

Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

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Nach dem (BStBl I S. 372 = StuB 2000 S. 311) ist das Tatbestandsmerkmal der dauerhaften Wertminderung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG so zu verstehen, dass ein Wertansatz unterhalb der Bewertungsobergrenze nicht gerechtfertigt ist, wenn lediglich eine auf allgemeine Preisschwankungen gestützte Wertminderung vorliegt (Rn. 15). Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist in der Zeit zwischen 1984 und 1994 ein erheblicher Preisrückgang eingetreten. Daraufhin sind zahlreiche Teilwertabschreibungen für den landwirtschaftlichen Grund und Boden vorgenommen worden.

Soweit dieser nachhaltige Preisrückgang noch nicht wieder aufgeholt ist, sind die von 1984 bis 1994 deshalb vorgenommenen Teilwertabschreibungen nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder aufgrund einer dauerhaften Wertminderung vorgenommen worden und von der Finanzverwaltung anzuerkennen. Hat sich der Wert des landwirtschaftlichen Grundstücks, für das eine Teilwertabschreibung vorgenommen worden ist, inzwischen wieder erhöht, so ist diese Werterhöhung vom Wirtschaftsjahr 1998/99 an bis zum Erreichen der Bewertungsobergrenze steuerlich zu erfassen (vgl. Rn. 34 des

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