Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Financial Instruments: Neue Bilanzierungsvorschriften nach IAS 32 und 39
Seit der Einführung von IAS 39 im Jahr 2000 sind Finanzinstrumente (financial instruments) grundsätzlich mit ihrem Tageswert anzusetzen. Zahlreiche Unklarheiten und widersprüchliche Bestimmungen machten aber eine Neufassung von IAS 32 (Ausweisvorschriften zu Finanzinstrumenten) und zu IAS 39 (Finanzinstrumente) erforderlich. Ein Entwurf der Neufassung wurde im Juni vom IASB veröffentlicht und steht bis zum zur Begutachtung auf der Homepage des IASB bereit (http://www.iasb.org.uk). Erfahrungsgemäß werden IAS-Entwürfe ohne größere Abänderungen verabschiedet, daher werden die wesentlichen Neuerungen nachfolgend dargestellt.
Eine verpflichtende Tageswertbilanzierung für alle Finanzinstrumente wurde – trotz der grundsätzlichen Absichtserklärungen durch das IASB – nicht in Angriff genommen (Introduction to Proposed Amendment in June 2002, Rz. 3 f.; vgl. PwC, Understanding IAS, Rz. 32.13).
I. Neue Bewertungsvorschriften für Finanzinstrumente
Die wichtigsten Änderungen finden sich im Entwurf für IAS 39 (Finanzinstrumente). Als Finanzinstrumente gelten grundsätzlich alle Forderungen, Verbindlichkeiten, Derivate, Wertpapiere und kurzfristige Beteiligungen (Entwurf IAS 39.1a und 39.9). Der Ansatz zum Tageswert war bisher ...