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Voranmeldungszeitraum bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft
Die Einführung der Steuerschuldnerschaftsübertragung bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 2 UStG) führte für viele Bauleistenden zu einer drastischen Verringerung ihrer Jahresumsatzsteuerschuld, soweit diese USt nunmehr vom Leistungsempfänger geschuldet wird. Gaben solche Unternehmer bislang nach § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG monatliche USt-Voranmeldungen ab, so verringert sich durch die Neuregelung bei den Bauleistenden die Jahresumsatzsteuerschuld 2004 häufig unter die Grenze von 6 136 €, so dass diese Fälle ab 2005 auf quartalsweise Voranmeldungsabgabe i. S. von § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG umgestellt wurden. In der Praxis beantragen diese Unternehmer nach angekündigter oder bereits erfolgter Umstellung nun teilweise die Beibehaltung der monatlichen Erklärungsabgabepflicht mit dem Argument, bei gedanklicher Einbeziehung der nunmehr vom Leistungsempfänger geschuldeten USt ergäbe sich weiterhin eine Zahllast von über 6 136 €. Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:
Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG ist der Regel-Voranmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6 136 €, ist Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 Satz 2 UStG). Unternehmer, bei denen sich im vorangegangenen Kalenderjahr ein Überschuss z...