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StuB Nr. 12 vom Seite 612

Gewerbesteuer und Betriebsaufspaltung

von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

In einem jüngst veröffentlichten Urteil vom  - VIII R 57/99 (StuB 2002 S. 564) hat sich der BFH mit der GewSt im Fall der Betriebsaufspaltung befasst. Die Betriebs-GmbH, ein Krankenhaus, war von der GewSt befreit. Es stellte sich nun die Frage, welche Bedeutung dies für die Vermietungstätigkeit der Besitzgesellschaft hat.

Nach Auffassung des BFH erstreckt sich die Befreiung von der GewSt nach § 3 Nr. 20 GewStG bei einer Betriebsaufspaltung nicht auf die Vermietungstätigkeit des Besitzunternehmens. Das begründet der BFH überzeugend im Wesentlichen damit, dass die sachliche und rechtliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen nicht zu einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Einheit der beiden Unternehmen führe. Beide Unternehmen bleiben nach Zivilrecht und Steuerrecht selbständige Unternehmen und unterliegen jeweils einer eigenen steuerrechtlichen Beurteilung (siehe etwa BFH in BStBl 1986 II S. 296; BFH/NV 1998 S. 743, m. w. N.).

Außerdem hat der BFH entschieden, dass die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück in Konsequenz der aktuellen Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung eine sachliche Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft zur Folge hat, wenn das Grundstück für die betrieblic...BStBl 1983 II S. 413

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