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Neues Stiftungszivilrecht in Kraft
Mit der Zustimmung des Bundesrats am ist das neue Stiftungszivilrecht, über dessen Entstehung in dieser Rubrik bereits berichtet wurde (StuB 2002 S. 296; StuB 2001 S. 1234, 1132, 924), in Kraft getreten. Damit bleiben erfreulicherweise die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten im Stiftungsrecht (Stichwort: Unternehmensverbundene Stiftung; siehe etwa Schiffer, StuB 2002 S. 205) bestehen, und zudem ist das „Stiften” erleichtert worden.