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EU-Modernisierungsrichtlinie
Der Ministerrat der EU hat am die Modernisierungsrichtlinie verabschiedet, mit der mehrere bestehende EU-Richtlinien zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung geändert werden. Der vorläufige Text ist unter www.drsc.de abrufbar. Die Richtlinie ist bis Ende 2004 in nationales Recht umzusetzen. Die Modernisierungsrichtlinie steht in engem Zusammenhang mit der im letzten Jahr verabschiedeten IAS-Verordnung, die kapitalmarktnotierte Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 bzw. 2007 nach IAS/IFRS aufzustellen (Abdruck der EU-VO in BBK F. 20 S. 665 = StuB 2002 S. 605). Die Bilanz-, Konzernbilanz-, Bankbilanz- und Versicherungsbilanzrichtlinie werden dabei angepasst, um die Vorschriften mit den IAS/IFRS kompatibel zu machen. In Deutschland betrifft dies die Vorschriften des HGB für die Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen und den Einzelabschluss.
Zukünftig können die Mitgliedstaaten einen Bilanz- und GuV-Ausweis zulassen oder vorschreiben, der dem internationalen Grundsatz „substance over form” entspricht. Bestimmte Vermögensgegenstände wie immaterielle Vermögenswerte und Immobilienanlagen dürfen zum beizulegenden Zeitwert (Fair valu...