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EU-Verordnung zur IAS-Rechnungslegung
I. Einführung
Das Europäische Parlament hat zusammen mit dem Rat die Verordnung über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verabschiedet. Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen haben für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Die Frist verlängert sich um zwei Jahre, wenn lediglich Schuldtitel eines Unternehmens zum Handel zugelassen sind (z. B. Anleihen) oder wenn das Unternehmen an Börsen in Drittländern notiert und bisher nach US-GAAP bilanziert hat.
Die Anwendung der IAS im Einzelabschluss bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Im Folgenden wird der Originaltext der Verordnung (vorläufige, amtlich noch nicht verbindliche Fassung) wiedergegeben; die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzung in Deutschland.
II. Text der Verordnung
Artikel 1: Ziel
Gegenstand dieser Verordnung ist die Übernahme und Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Gemeinschaft, mit dem Ziel, die von Gesellschaften im Sinne des Art. 4 vorgelegten Finanzinformationen zu harmonisieren, um einen hohen Grad an Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse und damit eine effiziente Funktionsweise des Kapitalmar...