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Die Gliederung einer IFRS-Bilanz
Möglichkeiten und Grenzen einer entscheidungsnützlichen Vermögensdarstellung
IAS 1 gibt grundsätzlich eine Gliederung der Bilanz nach Fristigkeit vor. Die alternativ zulässige Gliederung nach Liquiditätsnähe ist nur in wenigen Ausnahmefällen zu verwenden. Dem in IAS 1.68 zwingend vorgeschriebenen Katalog auszuweisender Bilanzposten sind weitere Posten hinzuzufügen, um dem Gebot der Fristengliederung gerecht zu werden. Durch IAS 1 wird kein spezielles Gliederungsformat vorgegeben. Als anerkannte Darstellungsvarianten bieten sich jedoch die Kontoform oder Staffelform an. Das DRSC hat mit dem RIC 1 eine eigene Interpretation der Vorschriften des IAS 1.51 ff. erarbeitet, die Gegenstand einer gesonderten Betrachtung sind.
I. Problemstellung
Die IFRS nehmen in zunehmendem Maße Einfluss auf die deutsche Rechnungslegungspraxis. Durch die Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (vgl. BBK 24/2004 F. 15 S. 1365) sind die Mitgliedstaatenwahlrechte und -pflichten der sog. IAS-Verordnung (vgl. Amtsblatt der EG Nr. L 243 S. 1-4) in das deutsche Handelsrecht transformiert worden. Neben der Pflicht S. 858für börsennotierte Mutterunternehmen, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen, ist dies nun auch nicht-börsennotierten Mutterunternehmen erlaubt. Vor allem mit...