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FG München Urteil v. - 7 K 5473/02

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 S. 1, EStG § 7 Abs. 1 S. 7

AfA bei Dekorationsstücken einer Gaststätte

Körperschaftsteuer 1995 bis 1998

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum bis

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum bis

Gewerbesteuermessbetrag 1995 bis 1997

Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den bis

Leitsatz

Textile Sammlerstücke, die als Dekoration einer Gaststätte dienen, unterliegen einer technischen und wirtschaftlichen Abnutzung. Die Nutzungsdauer für die technische Abnutzung ist auf 20 Jahre zu schätzen. Für die wirtschaftliche Abnutzung ist eine Nutzungsdauer von 10 Jahren anzunehmen, sofern keine sinnvolle anderweitige Verwertung der Dekorationsstücke vorhanden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAB-60221

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 15.04.2005 - 7 K 5473/02

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