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Einzelfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne aufgrund der jüngeren Rechtsentwicklung
Welche Voraussetzungen müssen für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG erfüllt sein?
In welchen Fällen können die Tarifvergünstigungen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 6 EStG nicht beansprucht werden?
Wie werden außerordentliche Einkünfte aus mehreren Veräußerungsvorgängen behandelt?
I. Überblick
Zu den zu besteuernden Gewinnen aus einer betrieblichen Erwerbstätigkeit gehören auch die Gewinne, die aus der Veräußerung oder Aufgabe der Erwerbsquelle, des Betriebs, des Teilbetriebs oder des Mitunternehmeranteils erzielt werden, wie sich für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus § 16 EStG und dann weiter aus § 14 EStG für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie § 18 Abs. 3 EStG für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit jeweils unter Bezugnahme auf § 16 EStG ergibt. Diesen Fällen ist gemeinsam, dass aus diesem Anlass regelmäßig stille Reserven realisiert werden, die über einen längeren Zeitraum gebildet wurden. Deswegen wurde es bereits in der Vergangenheit zugelassen, diese Gewinne gegenüber den aus der laufenden Tätigkeit erzielten Gewinnen begünstigt zu besteuern, indem darauf unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag und eine Tarifermäßigung zu gewähren war.
Diese Vergünstigungen wurden bis zur Einführung des Halbeinkünfteverfahrens auch Gewin...