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StuB Nr. 8 vom Seite 374

Entstehung und Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung eines Auflösungsgewinns bzw. -verlustes

( II 24)

Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG sind die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 3 EStG über die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn eine Kapitalgesellschaft aufgelöst wird. Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört somit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft i. S. des § 17 Abs. 1 EStG beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hält. Entsprechendes gilt auch für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste, sofern die Verlustberücksichtigung nicht nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG ausgeschlossen wird.S. 375

1. Entstehung eines Auflösungsgewinns bzw. -verlustes

Die Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes setzt die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraus (vgl. BStBl 1994 II S. 162 und BFH/NV 1994 S. 364). Für die Frage, ob es sich dem Grunde nach um einen Vorgang i. S. des § 17 Abs. 1 und 4 EStG handelt, sind somit die Voraussetzungen im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft maßgeblich (vgl. BStBl 1999 II S. 339; vom , BStBl 1999 II S. 348; vom  - VIII R 50/98, BStBl 1999 II S. 559 = StuB 1999 S. 615; VIII R 32/96, BFH/NV 1999 S. 922 = StuB 1999 S. 504). Für die Überpr...

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