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BFH Urteil v. - VIII R 81/91 BStBl 1994 II S. 162

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2 und 4

Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17 Abs. 2 und 4 EStG

Leitsatz

1. Die Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes gemäß § 17 Abs. 2 und 4 EStG beim Steuerpflichtigen setzt die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft, nicht aber die Beendigung der Kapitalgesellschaft voraus.

2. Ein Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 2 und 4 EStG ist nach Auflösung der Kapitalgesellschaft entstanden, sobald feststeht, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zu rechnen ist, und ferner, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen entstanden sind. Die Entstehung eines Auflösungsverlustes wird nicht dadurch verzögert, daß noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe entstehen können (Anschluß an das , BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:







Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






























Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 162
BFH/NV 1994 S. 18 Nr. 3
ZAAAA-94729

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BFH, Urteil v. 03.06.1993 - VIII R 81/91

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