Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
– Anmerkungen zum –
Mit der Entscheidung vom hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist.
Die Bedeutung der geänderten Rechtsprechung liegt vor allen Dingen bei den gemischt genutzten Wirtschaftsgütern.
Nach der neuen Rechtslage können teils privat und teils betrieblich genutzte Gegenstände auch bei Überschussrechnern, also bei Land- und Forstwirten, kleinen Gewerbebetrieben und bei Freiberuflern auch dann zum Betriebsvermögen gezogen werden, wenn sie nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.
I. Einführung
Mit der Entscheidung des IV. Senats des ist eine langjährig in der steuerlichen Fachliteratur geführte Diskussion beendet worden. Die bisherige höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ging in gefestigter Rechtsauffassung regelmäßig davon aus, dass gewillkürtes Betriebsvermögen nur bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1/§ 5 Abs. 1 EStG) gebildet werden dürfe. Eine Ausnahme bildete lediglich ein Urteil des BFH aus dem Jahr 1993, in dem der X. Senat Bedenken gegen diese Rechtsprechung äußerte. Im Schrifttum ist die BFH-Rechtsprechung zum gewillkürten Betri...