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Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern
Eine Neuerung ergibt sich aus den EStR 2003 in Bezug auf Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Nach R 19 Abs. 3 Satz 2 EStR verstoßen Arbeitsverhältnisse mit Kindern unter 15 (bisher 14) Jahren im Allgemeinen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz; sie sind nichtig und werden deshalb steuerrechtlich nicht anerkannt. Die Altersgrenze wurde verändert und entspricht § 2 i. V. mit § 5 JArbSchG.