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StuB Nr. 5 vom Seite 240

Neues zur Rechnungsausstellung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Weitere Änderungen bei der Rechnungsausstellung sind zu erwarten. Es besteht eine Verpflichtung zur Angabe der (finanzamtsbezogenen) Steuernummer in Rechnungen ab . Ab dem Jahr 2004 sind weitere formelle Verschärfungen geplant. Der Rechnungsaussteller soll dann eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihe(n) angeben, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. Diese sog. Rechnungsnummer ist gewiss für eine ganze Reihe deutscher Unternehmen kein Novum. Sie vergeben bereits heute Ordnungsnummern, mit denen eine bessere Zuordnung der Belege in den Buchungsunterlagen gewährleistet ist. In vielen Branchen müssen die Abrechnungssysteme aber langfristig auf diese zusätzliche Rechnungsangabe umgestellt werden. Im Gegensatz zum Ausweis der finanzamtsbezogenen Steuernummer in der Rechnung (vgl. § 14 Abs. 1a UStG) handelt es sich um eine Angabe, die Bestandteil des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG und somit maßgeblich für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers sein soll.

Es bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber diese EU-Vorgaben in das nationale UStG übernehmen wird. Von einer Vereinfachung der Rechnungsvorschriften kann sicher nicht gesprochen werden. Bliebe es bei einer Umsetzung der Mindestvorgab...

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