Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 5 vom Seite 240

Zwangsverwaltung: Abgabe einer eigenen USt-Erklärung für jedes Grundstück

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Für Zwangsverwalter ist das (BB 2002 S. 288) bedeutsam: Für vermietete, der Zwangsverwaltung unterliegende Grundstücke sind grundsätzlich je Grundstück einzelne USt-Voranmeldungen abzugeben. Dies gilt selbst dann, wenn mehrere Grundstücke durch einen Zwangsverwalter verwaltet werden. Im Urteilsfall wurde ein Zwangsverwalter für verschiedene Grundstücke eines Grundstückseigentümers eingesetzt. Die Grundstücke wurden umsatzsteuerpflichtig vermietet. Das FA begehrte die Einreichung einer USt-Voranmeldung für sämtliche von dem Zwangsverwalter verwalteten Grundstücke.

Es ist nicht für sämtliche in der Zwangsverwaltung befindlichen Grundstücke eines Unternehmers eine zusammengefasste USt-Voranmeldung durch den Zwangsverwalter abzugeben. Vielmehr hat der Zwangsverwalter je verwaltetem Objekt eine Voranmeldung einzureichen, so der BFH. Zwar wird ein Unternehmer nach dem USt-Recht nur einmal zur USt veranlagt. Hieraus folgt, dass von einem Unternehmer grundsätzlich nur eine USt-Voranmeldung bei dem jeweils zuständigen FA einzureichen ist. Hiervon gibt es aber z. B. im Falle der Zwangsverwaltung eine Ausnahme. Steht eine Vermögensverwaltung anderen Pers...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen