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Vergütung des KSt-Erhöhungsbetrags an beschränkt Stpfl. – Wegfall des § 52 KStG durch das StSenkG
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die letztmalige Anwendung der Vergütung des KSt-Erhöhungsbetrags Folgendes:
Eine Vergütung der KSt-Erhöhungsbeträge ist bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG a. F. für alle Ausschüttungen zulässig, für die der Vierte Teil des KStG nach § 34 Abs. 9 KStG i. d. F. des UntStFG letztmals anzuwenden ist.