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Steuerliche Behandlung der Beteiligung an irischen Kapitalanlagegesellschaften
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Der BFH hat durch Urteil vom - I R 42/02 () entschieden, dass die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an Kapitalanlagegesellschaften im niedrig besteuernden Ausland (hier: an einer IFSC-Gesellschaft in den Dublin Docks), nicht missbräuchlich i. S. des § 42 AO ist, wenn die ausländische Gesellschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und über ein Mindestmaß an personeller und sachlicher Ausstattung verfügt, die die unternehmerische Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sicherstellt. Der BFH hat darüber hinaus festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Dividenden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa DBA-Irland auch für Gesellschaften in der Rechtsform einer „unlimited company” gilt. Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende:
1. Die Tz. 1 bis 3, 5 und 6 des Schreibens vom - IV B 4 - S 1300 - 65/01 (BStBl I S. 243) werden aufgehoben. Die Tz. 4 dieses Schreibens (Vermeidung einer niedrigeren Besteuerung) gilt fort. Auf Tz. 8.3.2.1 des (BStBl I Sondernummer 1) wird verwiesen.
2. Einsprüchen gegen Steuerfestsetzungen, die auf dem Missbrauchsvorwurf nach § 42 AO beruhen,ist insoweit ...BStBl I S. 146BStBl 1994 I S. 50