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StuB Nr. 3 vom Seite 141

Rechtzeitige Erfüllung von Verbindlichkeiten durch Banküberweisung

von RA Dr. Marco Wilhelm, Sozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP, Frankfurt/M.

I. Einführung

In wirtschaftlich angespannten Zeiten werden Zahlungsziele oft bis zum letzten Tag ausgeschöpft und – vertragswidrig – sogar darüber hinaus. Die damit verbundenen Zinsnachteile für den Empfänger der Zahlung können je nach Forderungshöhe erheblich sein. Umso ärgerlicher ist es, wenn trotz Zahlungszielüberschreitung zudem Skonto abgezogen wird. Deshalb verwundert es nicht, dass gerade in den vergangenen Monaten erhöhter Beratungsbedarf zu dieser Problematik bestand. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Frage: Wann gilt eine Überweisung als noch rechtzeitig bzw. ab welchem Zeitpunkt beginnt der Verzug, der die Schadenersatzpflicht auslöst?

II. Erfüllung durch Banküberweisung

Zunächst soll jedoch in aller Kürze der vielleicht überraschenden Frage nachgegangen werden, ob überhaupt und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen eine Zahlungsverbindlichkeit durch Banküberweisung erfüllt werden kann.

Da das BGB vom Regelfall ausgeht, dass eine Geldschuld durch Barzahlung zu tilgen ist, d. h. durch die Übergabe von verkörpertem Geld und nicht durch Banküberweisung oder Scheckzahlung (vgl. etwa von Dücker, WM 1999 S. 1257, 1258, m. w. N.), hat sich die Rechtsprechung, allen voran ...

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