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StuB Nr. 3 vom Seite 122

Öffentliche Investitionszuschüsse in der Steuerbilanz bei nachträglicher Bilanzierung des Wirtschaftsguts

– Zugleich Anmerkungen zum  –

von Dipl.-Finw. Richter am FG Bernd Rätke, Berlin/Cottbus
Die Kernthesen:

Die Entscheidung des IV. Senats hat leider keine Klarheit hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von öffentlichen Investitionszuschüssen gebracht. Unverändert bestehen innerhalb der Rechtsprechung des BFH drei verschiedene Rechtspositionen, nämlich

  • bei Bilanzierenden die Erfassung als Betriebseinnahme bei gleichzeitiger Einräumung eines Wahlrechts zur Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder

  • die Minderung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei gleichzeitiger Einräumung eines Wahlrechts zur Sofortversteuerung oder aber

  • im Bereich der Überschusseinkünfte die Minderung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Wahlrecht, sofern der Zuschuss keine Gegenleistung darstellt.

I. Vorbemerkungen

Von öffentlichen Investitionszuschüssen spricht man, wenn Kommunen, Länder oder der Bund aus öffentlichen Mitteln Zuschüsse für Investitionen des Stpfl. in Wirtschaftsgüter gewähren. Bei dem Investitionszuschuss handelt es sich um eine zweckgebundene Subvention, da der Empfänger das Wirtschaftsgut regelmäßig während einer Nutzungsdauer für den geförderten Zweck vorzuhalten und einzusetzen hat; eine Gegenleistung stellt der Investitionszuschuss aber im Regelfall...

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