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Sozialhilfedatenabgleichsverordnung
In StuB 2001 S. 836 wurde bereits darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für eine „Erste Verordnung zur Änderung der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung” vorgelegt hatte. Es wurde dort auch bereits darauf hingewiesen, dass es darum geht, den rechtlichen Rahmen für einen automatisierten Datenabgleich zwischen den Sozialhilfeträgern und dem Bundesamt für Finanzen zu schaffen. Der damalige Bericht in StuB bezog sich auf einen halboffiziellen Vorentwurf. Der offizielle Verordnungsentwurf wurde im November 2001 als Drucksache vorgelegt (BT-Drucks. 955/01 vom ). Die Verordnung wurde inzwischen verkündet (VO vom , BGBl I S. 4050) und ist grundsätzlich am in Kraft getreten.