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Auf die Entfernungspauschale anzurechnende steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ebenfalls auf der elektronischen LSt-Bescheinigung betragsmäßig anzugeben. Nach der Verwaltungsauffassung fallen hierunter auch die Fälle, in denen eine Fahrkartengestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wegen der Anwendung der 44 €-Freigrenze steuerfrei geblieben ist (vgl. hierzu R 31 Abs. 4 Satz 3 LStR 2005 und H 31 Abs. 1–4 LStH, Stichwort „Job-Ticket”). Diese Aufzeichnung gilt nach dem Einleitungssatz in § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG jedoch nur, wenn Eintragungen im Lohnkonto erfolgen. Sofern eine Eintragung im Lohnkonto zulässigerweise unterbleibt, besteht keine Aufzeichnungspflicht. Hat die Finanzverwaltung zugelassen (Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV), dass keine Aufzeichnung im Lohnkonto zu erfolgen hat, muss der Arbeitgeber keine betragsmäßige Aufführung im Lohnkonto vornehmen.