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StuB Nr. 1 vom Seite 36

Auf die Entfernungspauschale anzurechnende steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ebenfalls auf der elektronischen LSt-Bescheinigung betragsmäßig anzugeben. Nach der Verwaltungsauffassung fallen hierunter auch die Fälle, in denen eine Fahrkartengestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wegen der Anwendung der 44 €-Freigrenze steuerfrei geblieben ist (vgl. hierzu R 31 Abs. 4 Satz 3 LStR 2005 und H 31 Abs. 1–4 LStH, Stichwort „Job-Ticket”). Diese Aufzeichnung gilt nach dem Einleitungssatz in § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG jedoch nur, wenn Eintragungen im Lohnkonto erfolgen. Sofern eine Eintragung im Lohnkonto zulässigerweise unterbleibt, besteht keine Aufzeichnungspflicht. Hat die Finanzverwaltung zugelassen (Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV), dass keine Aufzeichnung im Lohnkonto zu erfolgen hat, muss der Arbeitgeber keine betragsmäßige Aufführung im Lohnkonto vornehmen.

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