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Besonderheiten bei der Aufzeichnung von steuerfreien Tagegeldern und Vergütungen für eine doppelte Haushaltsführung
Auch die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und die Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung sind betragsmäßig auf der (elektronischen) LSt-Bescheinigung aufzuführen (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EStG). Durch diese Bescheinigungspflicht sind praktische Schwierigkeiten eingetreten, weil die Reisekostenabrechnungen in den Unternehmen regelmäßig unabhängig von der Lohn- und Gehaltsabrechnung geführt werden. Das BMF hat daher die gesetzliche Pflicht zur Eintragung auf die Fälle beschränkt, in denen zulässigerweise steuerfreie Reisekosten oder Vergütungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden ( BStBl I S. 173 = StuB 2004 S. 181, Tz. III.7). Zwar besteht grundsätzlich eine Aufzeichnungspflicht solcher steuerfreier Lohnauszahlungen im Lohnkonto. Auf Antrag kann das Betriebsstättenfinanzamt aber eine gesonderte Aufzeichnung außerhalb des Lohnkontos zulassen. Hierfür ist Voraussetzung, dass es sich um Fälle von geringer Bedeutung (Tagegelderstattung von m. E. bis zu 500 € im Jahr je Arbeitnehmer) oder um Fälle, deren Überprüfbarkeit auf andere Weise sichergestellt ist, handelt. Es ist den Arbeitgebern anzuraten, diesen formellen Antrag bei dem Betriebsstättenfi...