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Planmäßige Abschreibungen im Handels- und Steuerrecht
Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter, AfA-Berechtigung und buchtechnische Behandlung der AfA
Die Anschaffungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden durch die AfA periodengerecht als Aufwand verteilt. Zur Vornahme der AfA ist der wirtschaftliche Eigentümer berechtigt. Für die buchtechnische Abwicklung wird dabei zwischen der direkten und indirekten Abschreibung unterschieden. Der Beitrag erläutert die Grundzüge der Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht.
I. Bewertung durch Abschreibung
1. Abschreibungsprinzip im Handelsrecht
Der Handelsgesetzgeber teilt die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen in zwei Bewertungsgruppen ein:
S. 818
In Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB), und
solche, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, d. h. deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert, müssen planmäßig abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Von planmäßigen Abschreibungen wird gesprochen, weil die Wertminderungen schematisch nach einem v...