FinMin Saarland - B/3-1 J - 88/2005 - S 7200

Umsatzsteuerliche Behandlung der Rabattreglung nach dem Beitragssatzsicherungsgesetz (§ 130a Abs. 1 SGB V);
Anwendungsgrundsätze zur Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 17 UStG)

Bezug:

In dem Bezugserlass vom wurde über die Anwendungsgrundsätze zur Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG hinsichtlich der von den Herstellern der Arzneimittel nach § 130a SGB V seit zu gewährenden Rabatte an die Apotheken informiert. Die Abwicklung dieser Abschläge kann im Rahmen der monatlichen Abrechnungen durch ein Apothekenabrechnungszentrum erfolgen.

Die obersten Finanzbehörden bzw. OFD’en einiger Länder haben ihre nachgeordneten Behörden ebenfalls durch Anwendungsschreiben über die umsatzsteuerliche Behandlung der Rabattregelung in Kenntnis gesetzt und zum besseren Verständnis teilweise erläuternde Zahlenbeispiele beigefügt.

Die dort aufgeführten Abrechnungsbeispiele erwecken den Eindruck, dass der gesetzliche Rabatt von 6 % des Herstellerabgabepreises zu einer Korrektur von Umsatz- und Vorsteuer in Höhe von 16 % auf diese 6 % führt und somit der Preisnachlass insgesamt 6,96 % betrage. Tatsächlich ist der Rabatt nach § 130a SGB V mit 6 % vom Netto-Herstellerabgabepreis zu berechnen.

Der so ermittelte Betrag stellt aus umsatzsteuerlicher Sicht die Preisminderung dar und ist danach als Bruttobetrag zu verstehen. Die Korrektur nach § 17 UStG beträgt somit 16/116 des Rabattbetrages. Die bisher bestehende Zweifelsfrage, ob bei der Berechnung des Rabattes vom Brutto- oder vom Nettoherstellerabgabepreis auszugehen ist, hat der Gesetzgeber durch Änderung des § 130a SGB V inzwischen unmissverständlich klargestellt.

Die nachfolgenden Schaubilder sollen die umsatzsteuerlichen Folgen der Rabattregelung verdeutlichen:

Abrechnungsbeispiel 1:

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Fiktive Berechnung:


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Verkauf der Medikamente
Verkauf der Medikamente
Verkauf an den Kunden
100,00 €
 
200,00 €
 
300,00 €
 
+ 16,00 €
 (USt)
+   32,00 €
 (USt)
– 5,17 €
 (6 % vom Herstellerpreis ohne MwSt)
= 116,00 €
 
= 232,00 €
 
= 294,83 €
 
 
 
+  47,17 €
(USt)
 
 
= 342,00 €
 
 
 
 
Rabatterstattung an Apotheke
 
Erstattung vom Hersteller
5,17 €
 
 
5,17 €
 
+ 0,83 €
(Minderung USt)
 
+   0,83 €
(USt)
=   6,00 €
 
 
=   6,00 €
 
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
16,00 €
 (USt)
32,00 €
 (USt)
47,17 €
 (USt)
–   0,83 €
 (Mind.)
– 16,00 €
 (VoSt)
+   0,83 €
 (für Entgelt von dritter Seite)
= 15,17 €
 (Zahllast)
= 16,00 €
 (Zahllast)
= 48,00 €
 (USt)
 
 
– 32,00 €
 (VoSt)
 
 
= 16,00 €
 (Zahllast)

Abrechnungsbeispiel 2:

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Fiktive Berechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verkauf der Medikamente
Verkauf der Medikamente
Verkauf an den Kunden
100,00 €
 
200,00 €
 
300,00 €
 
+   16,00 €
 (USt)
+ 32,00 €
 (USt)
– 5,17 €
 (6 % vom Herstellerpreis ohne MwSt)
=  116,00 €
 
= 232,00 €
 
= 294,83 €
 
 
 
+ 47,17 €
 (USt)
 
 
= 342,00 €
 
 
 
 
Rabatterstattung an Händler
Erstattung vom Hersteller
Erstattung vom Händler
5,17 €
 
5,17 €
 
5,17 €
 
+ 0,83 €
 (USt)
+ 0,83 €
 (USt)
+ 0,83 €
 (USt)
= 6,00 €
 (Minderung USt)
= 6,00 €
 (Minderung VoSt)
= 6,00 €
 (Minderung VoSt)
 
 
 
 
Erstattung an Apotheke
 
 
5,17 €
 
 
 
+ 0,83 €
 (USt)
 
 
= 6,00 €
 (Minderung USt)
 
 
 
 
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
16,00 €
(USt)
32,00 €
(USt)
47,17 €
(USt)
–   0,83 €
(Mind.)
–   0,83 €
(Mind.)
+   0,00 €
(kein Entgelt von dritter Seite)
= 15,17 €
(Zahllast)
= 31,17 €
(USt)
= 47,17 €
(USt)
 
– 16,00 €
(VoSt)
– 32,00 €
(VoSt)
 
+   0,83 €
(Mind. VoSt)
+   0,83 €
(Mind. VoSt)
 
= 16,00 €
(Zahllast)
= 16,00 €
(Zahllast)

FinMin Saarland v. - B/3-1 J - 88/2005 - S 7200

Fundstelle(n):
PAAAB-59010