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Umsatzsteuer | Behandlung von Pfandgeldern bei „vermieteten” Mehrwegsteigen
Eine Erzeugerorganisation mietet Mehrwegsteigen von einem Mehrwegsystembetreiber. Der Mieter erhält gegen Zahlung eines Entgelts das Nutzungsrecht an den Steigen nach Maßgabe der Mietbedingungen. Eigentümer der Steigen bleibt der Vermieter. Neben dem eigentlichen Nutzungsentgelt hat der Mieter einen Pfandbetrag an den Vermieter zu zahlen. Dieser Pfandbetrag wird bei Weitergabe an den Lebensmittel-Einzelhandel weiterberechnet und bei der Rückgabe an den Betreiber erstattet. Die NWB DAAAB-57835 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung dieser Pfandgelder Stellung genommen.