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BBV Nr. 8 vom Seite 11

EU-Zinsrichtlinie

Kontrolle grenzüberschreitender Zinszahlungen innerhalb der EU

Roland Ronig

Zinseinkünfte sind nach allgemeinen internationalen Besteuerungsregelungen regelmäßig im Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit war erkennbar, dass Zinsen, die im Ausland erzielt wurden, nicht immer zutreffend im Wohnsitzstaat versteuert wurden. Kontrollmöglichkeiten gab es nahezu keine. Nach langem Hin und Her ist es nun soweit. Ab dem ist die EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten. Durch diese soll die effektive Besteuerung der Zinserträge von natürlichen Personen im Gebiet der Europäischen Union sichergestellt werden. Hierzu ist grundsätzlich ein Informationsaustausch und im Ausnahmefall ein Quellensteuerabzug vorgesehen.

Rechtliche Grundlagen:
- Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom (EU-Zinsrichtlinie);
- § 45e EStG i. V. mit der Zinsinformationsverordnung in der Fassung v. 22. 6. 2005 (ZIV, Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht);
- Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung (, BStBl 2005 I S. 29, ergänzt durch , BStBl 2005 I S. 716).

Die Zinsrichtlinie regelt nicht die jeweils nationale Besteuerung von Zinserträgen. Diese können von den Mitgliedstaaten wie bisher unterschiedlich besteuert werd...

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