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Einzelfragen zur Besteuerung von Investmenterträgen
Veräußerungs- und Verschmelzungstatbestände bei betrieblichen Anlegern
Die Besteuerung von Investmentfonds hat durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) i. d. F. des Investmentmodernisierungsgesetzes (InvModG) erhebliche Änderungen erfahren. Unter das InvStG fallen inländische Fondsvermögen, wenn es sich um Sondervermögen oder Investmentaktiengesellschaften handelt, sowie Auslandsfonds, deren Anwendungsbereich infolge des umfassenderen Vermögensgegenstandskatalogs gegenüber dem AuslInvestmG erheblich erweitert wurde. Für Auslandsfonds wird wie bisher an den materiellen Investmentbegriff angeknüpft. Tragende Säule auch des neuen InvStG bleibt das sog. Transparenzprinzip, wonach der Anleger so behandelt wird, als hätte er die Erträge nicht über den Fonds, sondern unmittelbar bezogen. Zwischenzeitlich trat ein Reparaturgesetz im Rahmen des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) in Kraft, das für betriebliche Anleger zahlreiche Fragen aufwirft, die im Folgenden beleuchtet werden.
I. Veräußerungstatbestände
1. Zwischengewinn
Funktion des Zwischengewinns ist es, entsprechend dem Stückzins bei Direktanlegern, bei unterjähriger Veräußerung/Rückgabe im Veräußerungspreis enthaltene laufende Zinserträge steuerlich gesondert zu erfassen. S. 2700
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