Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF klärt Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG
Aufteilung bei überquotaler Übertragung des Sonderbetriebsvermögens
§ 6 Abs. 3 EStG regelt die Möglichkeit der unentgeltlichen Übertragung von Sachgesamtheiten zum Buchwert. Zu den Sachgesamtheiten gehören der Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil und der Teil eines Mitunternehmeranteils, wobei eine Buchwertübertragung nur zulässig ist, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden. Insbesondere bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist die Mitübertragung des Sonderbetriebsvermögens erforderlich, da sich nach dem (BStBl 2001 II S. 26) der Mitunternehmeranteil aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonderbetriebsvermögen zusammensetzt. Wird nur ein Teil des Mitunternehmeranteils übertragen, ist entsprechend der Quote des übertragenen Gesamthandsanteils auch das dazugehörende Sonderbetriebsvermögen quotal mit zu übertragen, um nach § 6 Abs. 3 EStG eine Buchwertübertragung vornehmen zu können. Als Ausnahme zur quotalen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils sieht § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG bei der Zurückbehaltung von Betriebsvermögen (unterquotale Übertragung von Sonderbetriebsvermögen) eine Buchwertübertragung vor, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden. Dagegen ist die überquotale Übertragung des Sonde...BStBl 2005 I S. 458