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Umsatzsteuer | Pensionspferdehaltung durch gemeinnützige Körperschaften
Die OFD Düsseldorf nimmt in der Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 8/2005 v. NWB RAAAB-56909 zur Pensionspferdehaltung durch gemeinnützige Körperschaften Stellung. Danach handelt es sich bei der Pensionspferdehaltung eines gemeinnützigen Vereins um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. der §§ 14, 69 AO. Vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung durch das Finanzgericht Düsseldorf (5 K 8542/99 U) ist für die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung von gemeinnützigen Körperschaften ab 2005 der allgemeine Steuersatz anzuwenden. Zur steuerlichen Behandlung der Pferdepensionen/Pferderennvereine vgl. EN-Nr. 526/2005 und 798/2005.