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Zur Ansparabschreibung für Existenzgründer
Die von einem Existenzgründer zur Anschaffung geplanten WG müssen auch hinsichtlich des Wj der voraussichtlichen Investition bezeichnet werden, die Investitionen im Zeitpunkt der Vorlage des Investitionsplans noch durchführbar und die WG im Falle der wesentlichen Erweiterung des Betriebs bestellt sein (rkr. , EFG 2005 S. 181).