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Abfindungsleistungen bei Auflösung eines Dienstverhältnisses
Checkliste und Überblick über die steuerlichen Folgen
++ Kernaussagen ++Im Vorfeld personeller Umstrukturierungen ist die Gewährung von Abfindungen häufig Gegenstand der Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Zahlt der Arbeitgeber wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, so kann diese nach § 3 Nr. 9 EStG im Rahmen der Höchstbeträge steuerfrei sein oder zum ermäßigtem Tarif besteuert werden. Ziel des folgenden Beitrags ist es, einen Überblick über die steuerlichen Folgen einer Abfindung zu geben. Eine Checkliste und die Erläuterung der einzelnen Prüfungsschritte erleichtern die steuerliche Beurteilung geplanter oder geleisteter Abfindungszahlungen.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | III. | Die ermäßigte Besteuerung gem. § 34
EStG | ||
II. | Die Steuerbefreiung von Abfindungen nach § 3 Nr. 9
EStG | • | Lebenslängliche Bar- und Sachleistungen | ||
• | Begünstigter Personenkreis | • | Entschädigungen | ||
• | Definition des Begriffs
„Abfindung” | • | Vergütungen für
mehrjährige Tätigkeit | ||
• | Auflösung des
Dienstverhältnisses | • | Tarifermäßigung im
Lohnsteuerabzugsverfahren | ||
• | Steuerfreie
Höchstbeträge | IV. | Checkliste und Zusammenfassung |
I. Einführung
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und schlechter wirtschaftlicher Lage hat der Verlust des Arbeitsplatzes für die b...