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Arbeitsförderung | Verlängerung für die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld
Die Zweite VO zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld v. ist im BGBl 2005 I S. 1792 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Danach wird die auf 6 Monate begrenzte Bezugsfrist in der Zeit vom bis zum auf 15 Monate verlängert.