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Rentenversicherung | Versicherungspflicht einer selbständigen Aerobictrainerin als Lehrerin
Eine Aerobictrainerin, die in verschiedenen Sportzentren als selbständige Trainerin tätig ist, ist als Lehrerin in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Lehrerin i. S. von § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist jeder, der durch praktischen Unterricht spezielle Fähigkeiten vermittelt. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kenntnissen zu Bewegungsabläufen und zum Training sämtlicher Muskelgruppen ().