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Doppelbesteuerung | Abkommen mit Hongkong betreffend Schifffahrtsunternehmen
Das BMF hat im BStBl 2005 I S. 613 bekannt gemacht, dass das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2004 II S. 34) am in Kraft getreten ist.