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Einkommensteuer | Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag verfassungswidrig
Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Für die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern im Familienleistungsausgleich sind daher die Einkünfte des Kindes um Sozialversicherungsbeiträge zu mindern. Dies entschied der Zweite Senat des .