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Einkommensteuer | Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abfärberegelung
Mit Beschluss v. - 4 K 317/91 hat das FG Niedersachsen seinen Vorlagebeschluss v. - 4 K 317/91 ergänzt. In seinem Ergänzungsbeschluss setzt sich der 4. Senat mit dem (FR 2005 S. 139) auseinander. Darin hatte das BVerfG die Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das FG Niedersachsen folgt der Rechtsauffassung nicht: Ein praktisches Bedürfnis nach vereinfachter Steuerfestsetzung nur bei Personengesellschaften bestehe nicht. Die Rechtsordnung kenne keine Regel, nach der Bürger mit der Anwendung einer verfassungswidrigen Regelung bestraft werden könnten, weil es ihnen nicht gelungen sei, dieser verfassungswidrigen Norm auszuweichen.