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Familienrecht | Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz) v. ist im BGBl 2005 I S. 1073 verkündet worden und tritt am in Kraft. Mit dem Gesetz soll die Vorsorgevollmacht gestärkt und die Vergütung der Berufsbetreuer bei gleichzeitiger Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse pauschaliert werden. Dazu dient Art. 8 des Gesetzes, der das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) enthält.