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NWB Nr. 18 vom Seite 1454

Bescheinigung der Tragfähigkeit von Existenzgründungen

Wer den Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AG erhalten möchte, benötigt seit dem , dem Inkrafttreten des sog. Hartz IV-Gesetzes, die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle. Nach § 412 Abs. 1 SGB III haben Gründer einer Ich-AG einen Businessplan zu erstellen und diesen von einer zugelassenen Stelle überprüfen und im Rahmen einer sog. Tragfähigkeitsbescheinigung testieren zu lassen. In den Stellungnahmen sollen auch Aussagen zum Unternehmenskonzept, den Erfolgsaussichten, der Rentabilität und zur Tragfähigkeit getroffen werden.

Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV), dass neben den in §§ 57 und 421 Abs. 1 SGB III genannten Stellen die Tragfähigkeitsprüfung der Existenzgründung auch durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden kann. Im Antragsformular EXGZ „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (§ 421 Abs. 1 SGB III)” hat die Bundesagentur für Arbeit als sonstige fachkundige Stellen nunmehr Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer ausdrücklich mit aufgenommen. Das Formular ist über die regionalen Arbeitsagenturen zu erhalten.

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