Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware
Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zu den Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware hat die Bundesregierung u. a. wie folgt geantwortet (BT-Drucks. 15/5189):
Die Bundesregierung beabsichtigt zurzeit nicht, die Abschreibungsdauer oder sonstige Abschreibungsmodalitäten von Systemsoftware zu verändern. Auch der Erlass des FinMinS. 1455 Bremen v. - S 2172 - 5968 - 110 NWB WAAAB-40576 enthält keine Regelung zur Nutzungsdauer von Systemsoftware, sondern befasst sich mit der bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines neuen Softwaresystems, wobei es sich dabei um spezielle Unternehmenssoftware (Anwendungssoftware) handelt. Die Frage der Abschreibungsdauer von Systemsoftware und Hardware richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts im Unternehmen. Eine zeitgleiche Abschreibung von Systemsoftware und Hardware ist daher nur unter der Voraussetzung zulässig, dass auch die voraussichtliche Nutzungsdauer im Unternehmen gleich ist.
Zur Abschreibung von Softwaresystemen (insbesondere sog. ERP-Software) ist zurzeit ein BMF-Schreiben in Vorbereitung, das voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2005 veröffentlicht werden wird. Das Schreiben orient...