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Das Recht der Industrie- und Handelskammern
Eine systematische Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Praxisprobleme
Über 4 Mio. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind in Deutschland Pflichtmitglied einer oder mehrerer Industrie- und Handelskammern (IHK). Streitpunkte des Mitgliedschaftsverhältnisses sind insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Kammermitgliedschaft, die Beitragspflicht der Unternehmen und der Umfang zulässiger Aufgabenerledigung der IHK. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die Grundlagen des IHK-Rechts, die Aufgaben, die Mitgliederstruktur und Finanzierung der IHK, insbesondere durch Beiträge. Angesprochen werden dabei auch die wichtigsten Probleme in der Anwendungspraxis. S. 1420
I. Rechtsgrundlagen
Die 81 deutschen IHK fassen als regionale Wirtschaftsorganisationen die Gewerbetreibenden eines bestimmten Bezirks zusammen. Neben den berufständischen Kammern der freien Berufe (Apotheker-, Architekten-, Ingenieur-, Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Notar-, Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüferkammern) und den Handwerks- sowie Landwirtschaftskammern sind sie als öffentlich-rechtliche Körperschaften wirtschaftlicher Selbstverwaltung zu einem festen Bestandteil der Wirtschaftsordnung in Deutschland geworden. Rechtsgrundlage für die ...BGBl 1956 I S. 920BGBl 2003 I S. 2934